Christian Thomasius: Ausgewählte Werke. Institutiones jurisprudentiae divinae

Christiani Thomasii Institutionum Jurisprudentiæ Divinæ Libri Tres. In quibus Fundamenta Juris Naturalis secundum Hypotheses Illustris Pufendorffii perspicue demonstrantur,& ab objectionibus dissentientium, potissimum D. Valentini Alberti, Professoris Lipsiensis, l

Frank Grunert

650 Seiten

169,00 €
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Erscheint am: 22.04.2024

Mit seinen Institutiones jurisprudentiae divinae hat Christian Thomasius 1688 sein erstes großes Naturrechtswerk vorgelegt. Obwohl es - wie der vollständige Titel zu erkennen gibt - bis in einzelne Formulierungen hinein an Pufendorfs Naturrechtslehre orientiert ist, geht Thomasius hier bereits eigene Wege. Deutlich wird dies sowohl am zugrunde gelegten Rechtsbegriff als auch in seinem Bemühen, das Naturrecht stärker den systematischen und dogmatischen Bedürfnissen der Jurisprudenz anzupassen. Die Institutiones jurisprudentiae divinae behielten auch dann noch ihre Bedeutung, nachdem Thomasius mit den Fundamenta juris naturae et gentium (1705) dem Naturrecht eine völlig neue Grundlage verschafft hatte. Inklusive einer Übersetzung ins Deutsche erreichten die Institutiones bis 1730 insgesamt 7 Auflagen.

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Autor Frank Grunert
Verlag Georg Olms Verlag in der Nomos
ISBN 9783487158280
ISBN/EAN 9783487158280
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Erscheinungsdatum 22.04.2024
Lieferbarkeitsdatum 25.08.2024
Einband Gebunden
Seitenzahl 650 S.

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Verlag Georg Olms Verlag in der Nomos
ISBN 9783487158280
Erscheinungsdatum 22.04.2024
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Mit seinen Institutiones jurisprudentiae divinae hat Christian Thomasius 1688 sein erstes großes Naturrechtswerk vorgelegt. Obwohl es - wie der vollständige Titel zu erkennen gibt - bis in einzelne Formulierungen hinein an Pufendorfs Naturrechtslehre orientiert ist, geht Thomasius hier bereits eigene Wege. Deutlich wird dies sowohl am zugrunde gelegten Rechtsbegriff als auch in seinem Bemühen, das Naturrecht stärker den systematischen und dogmatischen Bedürfnissen der Jurisprudenz anzupassen. Die Institutiones jurisprudentiae divinae behielten auch dann noch ihre Bedeutung, nachdem Thomasius mit den Fundamenta juris naturae et gentium (1705) dem Naturrecht eine völlig neue Grundlage verschafft hatte. Inklusive einer Übersetzung ins Deutsche erreichten die Institutiones bis 1730 insgesamt 7 Auflagen.

 

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