Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen im Kindesalter?

Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision vor dem Hintergrund anthropologischer und theologischer Perspektiven

Andreas Eicker

136 Seiten

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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.

Prof. Dr. Andreas Eicker bekleidet die Professur für Strafrecht an der Universität Luzern.

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Autor Andreas Eicker
Verlag Verlag W. Kohlhammer GmbH
ISBN 9783170435490
ISBN/EAN 9783170435490
Lieferzeit 5 Werktage(inkl . Versand)
Erscheinungsdatum 16.01.2023
Lieferbarkeitsdatum 03.04.2023
Einband Kartoniert
Format 1 x 23 x 15.5
Seitenzahl 136 S.
Gewicht 239

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Verlag Verlag W. Kohlhammer GmbH
ISBN 9783170435490
Erscheinungsdatum 16.01.2023
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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.

Prof. Dr. Andreas Eicker bekleidet die Professur für Strafrecht an der Universität Luzern.

 

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