Ist Rettungsfolter erlaubt?

Die Diskussion über die Legitimität von Folter als letztes Mittel in Notsituationen

Neuhaus, Meike

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Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?

Meike Neuhaus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Philosophie und Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dortmund. Sie lehrt und forscht zu verschiedenen Themen der Angewandten Ethik sowie der Philosophiedidaktik.

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Autor Neuhaus, Meike
Verlag Brill Mentis GmbH
ISBN 9783957432964
ISBN/EAN 9783957432964
Lieferzeit 5 Werktage(inkl . Versand)
Erscheinungsdatum 06.04.2023
Einband Kartoniert
Format 1.5 x 23.7 x 15.7
Seitenzahl XVI, 169 S., 1 s/w Illustr., 3 s/w Tab.
Gewicht 321

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Verlag Brill Mentis GmbH
ISBN 9783957432964
Erscheinungsdatum 06.04.2023
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Format 1.5 x 23.7 x 15.7
Gewicht 321

Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?

Meike Neuhaus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Philosophie und Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dortmund. Sie lehrt und forscht zu verschiedenen Themen der Angewandten Ethik sowie der Philosophiedidaktik.

 

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